Kosten

 

Die Tagesmutter arbeitet mit einem Stundenlohn von 10 CHF, aktuell nur Donnerstags.

 

BEISPIEL:

Ein Kind wird vertraglich Dienstags von 7-14 Uhr angemeldet. So entstehen von 7-14 Uhr fixe Kosten, nämlich 70 CHF. Diese Kosten entstehen auch wenn das Kind zu spät gebracht wird, denn das vertragliche sollte so gut es geht eingehalten werden.

Sollte man das Kind erst gegen 14:15 Uhr oder später abholen entstehen zusätzliche Kosten von 10 CHF.

Die Tagesfamilie räumt den Eltern somit eine Gleitzeit beim Abholen von 15 Minuten ein, die nicht verrechnet werden.

 

Die Verpflegung kommt jedoch zusätzlich hinzu (siehe unten aufgelistet)

 


Zusätzlich für Verpflegung

 

 

Morgenessen um 7 Uhr                     3 CHF

Znüni um 9 Uhr                                 2 CHF

Zmittag um 12/12:30 Uhr                  5 CHF

Zvirie um 15 Uhr                               2 CHF

Abendessen um 17:45 Uhr                3 CHF

 

 

 

Dann fallen einmal in jedem Quartal 15 CHF Materialkosten an.

 

In Windisch können die Eltern mit den Rechnungen von mir und einem Auszug vom Konto, dass dieser Betrag, der zu zahlen war, auch einen Subventionierungsantrag auf der Gemeinde stellen. Weitere Informationen bekommen sie dies bzgl. auf der Gemeinde. Wie das für die umliegenden Orte ausschaut, müsste man selbst bei den eigenen Gemeinden nachfragen.

 


Die Kosten sind immer am Ende des Monats zu leisten.
(Eine Rechnung bekommen sie um den 20. Vom Monat ausgehändigt und anfallende Änderungen werden im folge Monat verrechnet.)

 

 

 

Beiträge werden keine rückerstattet, auch nicht bei Krankheit.


Nur bei mindestens einer Woche vorheriger Abmeldung (aufgrund eines Urlaubes.)


 Die Tagesmutter hat zur Zeit 8 Donnerstage Urlaub im Jahr. In der Zeit bietet die Tagesmutter dann keine Betreuung an und diese Tage werden auch nicht verrechnet.


Anfallende Änderungen werden rechtezeitig und so früh wie möglich bekannt gegeben z.B. Schulfreie Tage (diese werden auch nicht betreut).

 

Eltern Urlaubsanspruch:

Eltern bekommen einen Anspruch von 4 Donnerstage als Ferienanspruch, die sie dann nicht in Rechnung gestellt bekommen.

Weitere zusätzliche Ferientage werden normal verrechnet ohne Verpflegung.


Urlaubstage zählen vom 1.1.- zum 31.12. jenes Jahres.

 

In diesem Falle muss das Kind rechtzeitig schriftlich bei

Yvonne Müller

abgemeldet werden.

 

 

 

 

Krankheit vom Kind

 

 

 

Das Kind darf nicht zur Betreuung gebracht werden, wenn es eine ansteckende Krankheit hat.

 

Kinderkrankheiten (Röteln, Scharlach usw.) müssen zu Hause auskuriert werden.

 

Auch mit Fieber ab (37,5/38) oder Magen- Darm wird das Kind von der Tagesmutter nicht betreut, dort muss das Kind, bevor es wieder zur Betreuung kommt,

24 STD Symptomfrei sein!

 

 

 

Medikamente werden nur auf eigene Verantwortung der Eltern, von der Tagesmutter dem Kind verabreicht.

 

 

 

Die Eltern verlassen sich auf das Vorgehen der Tagesmutter und akzeptieren ihre Entscheidung. Bei Fieber, Durchfall oder Erbrechen wird die Tagesmutter die Eltern telefonisch kontaktieren. Sollte es keine Gefährdung des Kindes aus der Sicht der Tagesmutter geben darf diese frei handeln, es sei denn es wurde etwas schriftlich vereinbart.

 

 

 

Wie erwähnt wird bei Abwesenheit durch Krankheit keine Geldrückerstattung erfolgen, sondern der Tag normal verrechnet.

 

Anmeldung

 

Wie können Sie Ihr Kind für die Tagesfamilie anmelden?

 

 

 

Für jedes Quartal ist ein Anmeldeformular vorher auszufüllen (Wenn sie wissen das Ihr Kind mehr als ein Quartal zur Betreuung kommt, können sie dies selbstverständlich sofort machen, indem sie beim Anmeldeformular unten auf der Linie, unter den Quartalen den Betreuungszeitraum aufschreiben, dieses Formular wird Ihnen per Mail zugesendet, oder beim Kennenlernen ausgehändigt).

Zusätzlich zum Vertrag bekommen sie Präventionsblätter ausgehändigt, in dem alles sehr wichtigen Dinge aufgeführt sind.

 

Zum Beispiel:

  • WC Gang
  • Spielsituationen Draussen und Drinnen
  • Zähneputzen
  • Privatsphäre der Kinder
  • Räumliche Nutzung
  • Körperliches Wohnbefinden
  • Seelische Wohnbefinden
  • Kommunikation und Umgang
  • Schutz vor Gefahren
  • usw.

 

 

 

Ob noch freie Plätze zur Verfügung stehen, erfahren Sie bei:

 

 Donnerstag 7-18:30 Uhr

 

Yvonne Müller

079/4394722

 

Klosterzelgstrasse 35

 

5210 Windisch

 

 

 

E-Mail: yvonnemueller1@gmx.net

 

 

 


Kündigung

 

Wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus?

 

 

 

Wenn Ihr Kind aus irgendeinem Grund die Betreuung nicht mehr nutzen wird, so müssen Sie eine Kündigungsfrist von 2 Monaten vorher einhalten. (Alles weitere muss mit Yvonne Müller besprochen werden.)

 

Eine Kündigung muss Ende vom Monat eingereicht werden!